Die PVS für Menu

Patienteninformation der Praxis über den Datenschutz

(gem. Art. 13 DSGVO)

Für Ärzte besteht die Verpflichtung, Ihre Patienten bezüglich aller Verarbeitungen zu informieren. Hierzu verweisen wir z.B. auf das von der KBV bereitgestellte Muster (im Internet abrufbar unter http://www.kbv.de/html/datensicherheit.php). Eine solche Information durch die Ärzte ist gleichermaßen für alle Patienten erforderlich, egal ob über KVen oder die PVS abgerechnet wird, da die DSGVO in jedem Falle eine entsprechende Information des Betroffenen fordert.

Bitte ergänzen Sie Ihre Praxis-Patienteninformation (z.B. KBV-Muster) um folgenden Hinweis:
Soweit eine Abrechnung durch die PVS erfolgt, erhalten Sie zur Steigerung der Transparenz weitere Informationen zum Datenschutz durch die Praxis, die auch im Internet unter www.pvs-niedersachsen.de/transparenz abrufbar sind.

Das um den PVS-Zusatz ergänzte KBV-Muster haben wir Ihnen nachfolgend, zwecks Erläuterung, als Leitfaden unten bereitgestellt. Sofern Sie Ihre Patienteninformation zum Datenschutz auf Ihrer Website veröffentlichen, können Sie dort gerne auf unsere Transparenzerklärung ( www.pvs-niedersachsen.de/transparenz ) verweisen.

 

KBV-Musterinformationsblatt mit PVS Ergänzung

Cookie-Einstellungen