30.04.2020 (PVS Verband): Der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen weist darauf hin, dass auch Arztpraxen grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Eine anderslautende Weisung der Bundessagentur für Arbeit bedürfe der Korrektur, so Verfassungs- und Gesundheitsrechtsexperte Prof. Dr. Helge Sodan in einer ersten Einschätzung.
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