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Hygienepauschale Nr. 383 GOÄ analog nur für D-Ärzte bis 30.6.2022 verlängert

Die Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwendiger Hygienemaßnahmen nach Nr. 383 GOÄ analog wurde nicht über den 31.3.2022 hinaus verlängert.
Lediglich der Landesverband DGUV hat mitgeteilt, das die  Abrechnungsmöglichkeit des Hygienemehraufwandes mit einer Pauschale  in Höhe 4,00 EUR  je Patientenkontakt noch bis zum 30.06.2022 abgerechnet werden kann.

 

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NEUE ZIFFER FÜR DIE ERFÜLLUNG AUFWÄNDIGER HYGIENEMAßNAHMEN

Nach Abstimmung zwischen Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfekostenträgern wurde einer Verlängerung der Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen bis zum 31.3.2022 zugestimmt; allerdings nur mit der Maßgabe, dass künftig die Nr. 383 GOÄ analog zum 2,3-fachen Satz (4,02 €) abgerechnet wird.

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Hygienepauschale Nr. 245 GOÄ analog bis 31.12.2021 verlängert

Die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Beihilfekostenträger haben ihre gemeinsame Abrechnungsempfehlung zur Berechnung von ärztlichen Leistungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen analog der Nr. 245 GOÄ erneut verlängert. Die A245 ist somit weiterhin zum Einfachsatz bis zum 31.12.2021 berechenbar.

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Hygienepauschale Nr. 245 GOÄ analog bis 30.09.2021 verlängert

Die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Beihilfekostenträger haben ihre gemeinsame Abrechnungsempfehlung zur Berechnung von ärztlichen Leistungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen analog der Nr. 245 GOÄ erneut verlängert. Die A245 ist somit weiterhin zum Einfachsatz bis zum 30.09.2021 berechenbar.

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Hygienepauschale Nr. 3010 GOZ analog bis 30.09.2021 verlängert

Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern haben sich auf eine erneute Verlängerung der sog. Corona-Hygienepauschale bis 30. September 2021 verständigen können.

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Mehrfachberechnung der GOÄ-Ziffer 3 „bei ausschließlicher telefonischer Beratung“ nicht weiter verlängert

Die Möglichkeit der mehrfachen Berechnung der GOÄ-Ziffer 3 für längere telefonische Beratungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie wurde nicht weiter verlängert.

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Verlängerung der „Telemedizin-Psychotherapie-Abrechnungsempfehlungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie“ bis 30.09.2021

Die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von BÄK, BPtK, PKV-Verband und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder zu telemedizinischen Leistungen bei Erbringung im Rahmen der COVID-19-Pandemie („Telemedizin-Psychotherapie-Abrechnungsempfehlungen“) wurden erneut verlängert. Diese sind nun gültig bis zum 30.09.2021.

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COVID-19-Schutzimpfung in Privatarztpraxen

Privat impft mit! Hier erhalten Sie Informationen zur Authentifizierung bei den Landesärztekammern, der Registrierung im PVS-Impfportal, dem Impfstoffbezug, der Meldung von Impfdaten sowie der Vergütung und Abrechnung.

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Ab Juni Impfungen auch für Privatärzte möglich

Ab Juni sollen rein privatärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte ebenfalls an der Impfkampagne teilnehmen können. Möglich macht dies ein alternativer Verfahrensweg, der vom Privatärztlichen Bundesverband (PBV) und dem Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS Verband) mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) abgestimmt wurde.

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Impfungen ab 01.04.2021

Ab dem 01.04.2021 soll nun auch in Haus- und Facharztpraxen gegen Corona geimpft werden können. Die Abrechnung soll sowohl für gesetzlich als auch privat Versicherte über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung erfolgen.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der KBV unter https://www.kbv.de/html/50987.php

Aktuell: 17.03.2021

Die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Beihilfekostenträger haben ihre gemeinsame Abrechnungsempfehlung zur Berechnung der Hygienepauschalte für Ärzte (Nr. 245 GOÄ analog) bis zum 30.06.2021 verlängert.

Weitere Informationen zur Abrechnungsempfehlung finden Sie auf der externer Link">Seite der Bundesärztekammer (BÄK)

Sie haben Fragen? Rufen Sie einfach in der für Sie zuständigen PVS Bezirksstelle an.

Aktuell: 17.12.2020

Änderung der Abrechnungsempfehlung des Hygienezuschlages nach Ziffer A245 GOÄ im Rahmen der Covid-19-Pandemie.

Die Abrechnungsempfehlung gilt zunächst weiterhin für Behandlungen bis einschließlich den          31. März 2021.

Die Details finden sie hier: Abrechnungsempfehlung

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