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Hinweis zur fehlenden Passivlegitimation der PVS Niedersachsen im Gerichtsverfahren


Die PVS Niedersachsen weist ausdrücklich noch einmal darauf hin (wie bereits aus dem Wortlaut der unterzeichneten Einwilligungserklärung des jeweiligen Patienten (m/w/inter) ersichtlich), dass mit der Erstellung der Rechnung für den betreffenden Arzt (m/w/inter) keine Forderungsabtretung verbunden ist.

Die PVS Niedersachsen erbringt mit der Erstellung der Rechnung für den betreffenden Arzt (m/w/inter) eine Dienstleistung, ohne selbst Inhaberin der Forderung zu werden.

Zu der Dienstleistung gehört auch die Einziehung der Forderung. Dabei handelt die PVS Niedersachsen lediglich als beauftragte Zahlstelle im fremden Namen.

Die PVS Niedersachsen ist folglich in gerichtlichen Verfahren, deren Gegenstand die Überprüfung der ärztlichen Abrechnung ist, nicht passivlegitimiert.

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