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Ihre Fragen - unsere Antworten

Nachfolgend haben wir Ihnen häufige Fragen aus den Bereichen Zahlungsverkehr & Überweisungen, Kostenträger & Kostenerstattung sowie ganz allgemein zur PVS und der Privatabrechnung zusammengestellt.

Sofern Ihre Frage dort nicht beantwortet wird stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Klärung Ihres Anliegens zur Verfügung.

Warum ist das Zahlungsziel nur 30 Tage? Die Erstattung durch die Krankenversicherung / Beihilfe ist dann teilweise noch nicht erfolgt.

Gesetzlich gesehen ist die Arztrechnung sofort fällig. Auch ist die Begleichung der Rechnung durch den Patienten nicht von der Erstattung der Krankenversicherung / Beihilfe abhängig. Der Behandlungsvertrag wird zwischen dem Arzt / Krankenhaus und dem Patienten geschlossen.

Sollte es jedoch so sein, dass eine hohe Rechnung noch nicht durch die Krankversicherung / Beihilfe erstattet wurde, rufen Sie gerne die auf der Rechnung angegebene Telefonnummer an. Wir werden dann sicherlich eine Lösung finden.

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