Ihre Fragen - unsere Antworten
Nachfolgend haben wir Ihnen häufige Fragen aus den Bereichen Zahlungsverkehr & Überweisungen, Kostenträger & Kostenerstattung sowie ganz allgemein zur PVS und der Privatabrechnung zusammengestellt.
Sofern Ihre Frage dort nicht beantwortet wird stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Klärung Ihres Anliegens zur Verfügung.
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- Bei Unstimmigkeiten zur Rechnung (z. B. keine Behandlung an dem Tag) kann die PVS generell kaum helfen, es muss grundsätzlich in der Arztpraxis / Krankenhaus geregelt werden – warum ist das so?
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Da wir nur die uns gelieferten Daten bearbeiten und auf Vollständigkeit / Plausibilität prüfen, können wir keine Aussagen dazu treffen, was während der Behandlung tatsächlich erbracht wurde.
Kategorie/Thema: Allgemein / Sonstiges - Warum kann meine geänderte Adresse nicht bei allen von mir besuchten Ärzten automatisch korrigiert werden?
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Aus Gründen des Datenschutzes darf die PVS keine Patientendatei führen. Wenn uns ein behandelnder Arzt bzw. der Patient selber eine Anschriftenänderung mitteilt, wird diese auch nur unter den Angaben dieses Arztes erfasst. Geht dieser Patient zu einem anderen Arzt und dort wird die geänderte Adresse nicht mitgeteilt, so wird eine Rechnung nach den Angaben dieses Arztes erstellt.
Kategorie/Thema: Allgemein / Sonstiges - Weshalb kommen die Rechnungen noch per Post und werden nicht per E-Mail an die Patienten geschickt?
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Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist der Versand einer Rechnung per unverschlüsselter Mail nicht möglich.
Daher erhalten Sie eine angeforderte Rechnungskopie per Post.
Kategorie/Thema: Allgemein / Sonstiges - Wie kann es sein, dass eine Behandlung aus Dezember 2017 erst im September 2018 abgerechnet wird?
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Den Einreichungsrhythmus für die Abrechnung legt im Bereich der Privatabrechnung der Arzt / das Krankenhaus selber fest. Hier gibt es keine gesetzliche Vorschrift wie bei der Kassenabrechnung (Quartalsweise).
Kategorie/Thema: Allgemein / Sonstiges - Wie wichtig ist für die PVS der Bereich „Datenschutz“? Es sind ja sehr vertrauliche Daten die dort bearbeitet werden.
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Alle abrechnungsrelevanten Informationen über den Gesundheitszustand des Patienten, die Diagnosen und die angewendeten Therapien unterliegen der strikten Vertraulichkeit.
Voraussetzung für jede Weitergabe der zur Erstellung der Rechnung geeigneten und erforderlichen Informationen vom Arzt an die PVS ist Ihre freiwillige Einwilligung in Schriftform.
Ihre Daten werden in der PVS gemäß den gesetzlichen Archivierungsfristen aufbewahrt und dann vernichtet.
Die Mitarbeiter der PVS Niedersachsen unterliegen - ebenso wie der behandelnde Arzt - der Schweigepflicht gem. § 203 Strafgesetzbuch.
Kategorie/Thema: Allgemein / Sonstiges