Aktuell: 17.12.2020
Änderung der Abrechnungsempfehlung des Hygienezuschlages nach Ziffer A245 GOÄ im Rahmen der Covid-19-Pandemie.
Die Abrechnungsempfehlung gilt zunächst weiterhin für Behandlungen bis einschließlich den 31. März 2021.
Die Details finden sie hier: Abrechnungsempfehlung
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