Korrekte wirtschaftliche Aufklärung ist unverzichtbar
Die Behandlung von Privatpatienten gilt für den Arzt allgemein als wirtschaftlich attraktiv. Umso ärgerlicher ist es, wenn die erhoffte Vergütung ausbleibt. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Arzt denjenigen Privatpatienten beimessen, die im sog. „Basistarif“ versichert sind. Diese Patienten sind „nur“ für ärztliche Leistungen versichert, die denjenigen der GKV vergleichbar sind (§ 152 VAG)....
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