Ihre Fragen - unsere Antworten
Nachfolgend haben wir Ihnen häufige Fragen aus den Bereichen Zahlungsverkehr & Überweisungen, Kostenträger & Kostenerstattung sowie ganz allgemein zur PVS und der Privatabrechnung zusammengestellt.
Sofern Ihre Frage dort nicht beantwortet wird stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Klärung Ihres Anliegens zur Verfügung.
Wie kann es sein, dass eine Behandlung aus Dezember 2017 erst im September 2018 abgerechnet wird?
Den Einreichungsrhythmus für die Abrechnung legt im Bereich der Privatabrechnung der Arzt / das Krankenhaus selber fest. Hier gibt es keine gesetzliche Vorschrift wie bei der Kassenabrechnung (Quartalsweise).