Das von BZÄK und PKV-Verband getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen weitet die ursprünglich bis zum 31. Juli 2020 befristete Regelung um zwei Monate aus. Die Pauschale von 14,23 Euro pro Behandlung eines privatversicherten Patienten bzw. eines gesetzlich Versicherten mit privater Zusatzversicherung kann somit bis Ende September abgerechnet werden.

Weitere Informationen und Details hierzu finden Sie auf der Webseite der Bundeszahnärztekammer unter https://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/corona-hygienepauschale-bis-herbst-verlaengert.html

 

Privatabrechnung vom Profi

Benötigen Sie bei diesem Thema weitere Unterstützung? Und möchten Sie auch in anderen Fragen rund um die korrekte Privatabrechnung professionell beraten werden? Dann fordern Sie noch heute Ihr kostenloses Informationsmaterial an und werden Sie Mitglied bei der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg!1

Informationsmaterial anfordern - kostenlos und unverbindlich