Der sichere und verantwortungsvolle Umgang mit Patienten- und Gesundheitsdaten ist ein hohes Gut, welches maßgeblich zu einem vertrauensvollen Patienten – Arztverhältnis beiträgt. Besondere Herausforderungen kommen auf uns gemeinsam zu, da am 25. Mai 2018 die zweijährige Übergangsfrist für die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) endet. Des Weiteren treten in Deutschland Änderungen zahlreicher weiterer datenschutzrechtlicher Vorschriften – etwa des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des SGB und vieler Landesgesetze – in Kraft. Die Erfahrung zeigt, dass manche notwendige gesetzliche Anpassung sich jedoch absehbar verzögern wird, was die sowieso mit jeder Rechtsänderung verbundene Unsicherheit leider nicht verringert. Zudem wird es auch danach - schon wegen der Parallelität der Geltung der DSGVO und nationalem Recht - in der Rechtsanwendung komplizierter werden.

Ob die DSGVO daher im Ergebnis tatsächlich zu mehr Datenschutz führen wird oder nur Verunsicherung und neue (bürokratische) Pflichten für die Praxis bringt, bleibt abzuwarten. Fest steht aber, dass für die PVS und alle Partner im ärztlichen Bereich einige Anpassungen notwendig sind:

  • Die Frage, ob nach der Rechtsänderung das bisherige Verfahren für die Übermittlung von Patientendaten zu Abrechnungszwecken weiter durch gesonderte Einwilligungen der Patienten fortgeführt werden muss oder hier nicht sogar eine Erleichterung eintritt, klären wir gerade mit den Datenschutzaufsichtsbehörden. Über das Ergebnis werden wir Sie unverzüglich informieren.
  • Neue, an die Regelungen der EU-DSGVO angepasste Vertragsbedingungen, Unterlagen und Patienteninformationen, gehen Ihnen in der zweiten Maihälfte zu.
  • Mit einer kostenlos erhältlichen Broschüre und weiteren Informationen wollen wir Ihnen den Übergang in das neue Datenschutzrecht leichter machen.

Die kostenlose Broschüre mit Tipps für die rechtssichere Anwendung der DSGVO können Sie bereits jetzt hier bestellen.

Wichtig ist: Bis zum 25. Mai 2018 sollten alle bisherigen Prozesse unverändert Anwendung finden, um unnötige rechtliche Friktionen zu vermeiden. Einige der Datenschutzaufsichtsbehörden haben zudem bereits verlauten lassen, dass sie für die Erfüllung neuer Pflichten, wie beispielweise der Anmeldung eines (externen) Datenschutzbeauftragten, der bei größeren Praxen, MVZ oder Kliniken nötig sein wird, auf dem Online-Portal der Behörde noch weitere drei Monate Zeit hinzugeben wollen.

Auch wenn es bis zum Übergang in das neue Recht nur noch wenige Wochen sind, raten wir daher dazu, die anstehenden Herausforderungen bei der Umstellung ins neue Recht ernst zu nehmen, sich jedoch nicht von einer unnötigen Panik anstecken zu lassen, die im Moment besonders von geschäftstüchtigen Beratern geschürt wird.

Wir werden Sie als unsere geschätzten Mitglieder sachkundig informiert halten und nach Kräften unterstützen.

Die PVS ist dabei – wie immer – an Ihrer Seite.