Der Bericht mit Empfehlungen für eine zukünftige Neuordnung in der ambulanten ärztlichen Versorgung war am Dienstagnachmittag dem Bundesgesundheitsministerium übergeben worden. „Wir haben allerdings auch kein anderes Ergebnis erwartet,“ sagt Stefan Tilgner, Geschäftsführendes Mitglied im Vorstand des PVS Verbandes.

„Seit langem beschäftigen wir uns intensiv mit der Bedeutung der privatärztlichen Honorare für die Versorgungslandschaft. Will man der ambulanten ärztlichen Versorgung insgesamt keine Mittel entziehen, kämen enorme Beitragssteigerungen gerade auf die GKV-Versicherten zu. Umverteilungen führten zu einer Zerstörung bereits aufgebauter, auf hohem Qualitätsniveau angesiedelten Versorgungsangebote.“

Diese Ergebnisse hat die Kommission bestätigt. Der PVS Verband hatte zuletzt in seiner Studie „Experiment Bürgerversicherung“ die Bedeutung der höheren privatärztlichen Vergütungen herausgearbeitet. „Eine einheitliche Vergütung ist nichts anderes als eine ideologische Scheinlösung: Gleichmacherei statt Qualität und Zukunftsorientierung“, resümiert Tilgner.

Partielle Harmonisierung von GOÄ und EBM?

Den Vorschlag einer partiellen Harmonisierung, die als zentrales Element eine gemeinsame Legendierung der Abrechnungsgrundlagen vorsieht, bewertet der PVS Verband kritisch. Zu unterschiedlich sind die Aufgaben dieser Gebührenverzeichnisse. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist nichts anderes ein Honorarverteilungsschlüssel innerhalb eines gedeckelten, von den Regularien des Sozialgesetzbuches definierten Umlagesystems.

Hingegen ist die Gebührenordnung für Ärzte eine einzelleistungsbasierte amtliche Gebührentaxe. Sie ist die Grundlage der Vergütung von ärztlichen Leistungen, die im Rahmen eines Vertrages zwischen Arzt und Patent erbracht werden. „Wenn es schon an dieser Stelle eine Vereinheitlichung geben soll, dann ist auf die Legendierungen zurückzugreifen, die von der Bundesärztekammer gemeinsam mit den Fachgesellschaften und Berufsverbänden im Zuge der Aktivitäten rund um die Novellierung der Gebührenordnung erarbeitet wurden“, so Tilgner.

Höchste Zeit für neue GOÄ

Mit Unverständnis reagiert der PVS Verband auf die Wertung der Kommission, dass das Regelungsverfahren der GOÄ als Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates sich nicht bewährt habe. „Hier vermengt die Kommission zweierlei. Das Problem ist nicht das Verfahren, sondern das Agieren der Politik“, pointiert Tilgner. „Niemand hindert den Verordnungsgeber daran, endlich seiner ureigensten Aufgabe nachzukommen und im Sinne der Sicherstellung von Rechtsfrieden und Verbraucherschutz eine moderne GOÄ auf den Weg zu bringen. Dafür ist es ist höchste Zeit“, fordert Tilgner. Grundsätzlich sei es zudem unerlässlich, die Bundesländer auch weiterhin in die Verhandlungen zur GOÄ einzubeziehen. Schließlich geht es auch um die medizinische Versorgung der Beamtinnen und Beamten in den Ländern, für die die Länder in der Fürsorgepflicht stehen.

(Quelle: Pressemitteilung des PVS Verbandes)